Betreutes Wohnen – Haus Bellmerin

Das Haus bietet Menschen ab 18+  in Krisensituationen, die aufgrund ihrer materiellen, psychischen oder sozialen Lage wohnungslos sind, eine vorübergehende Wohnung mit sozialer Begleitung, die sich am Bedarf der betroffenen Person orientiert.

  • Hilfe für junge Menschen, die aus ihrem familiären Rahmen ausbrechen müssen oder wollen
  • Für junge Menschen, die selbstständig werden wollen und dabei Unterstützung suchen
  • Selbstverantwortliches Wohnen mit Begleitung eines Sozialarbeiters
  • Ziel ist das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft

 

Ansprechpartner

Martin Saur
martin.saur[at]oikos-eupen.be

T. 087/55.69.05

 

„Es gilt, Jugendlichen zu helfen, die es allein nicht schaffen, in diese Welt hineinzuwachsen.“ (Johannes Funk, Präsident der VoG oikos)

Betreutes Wohnen bezeichnet eine Wohnform, in der junge Erwachsene und in Not geratene Personen Unterstützung und unterschiedliche Formen der Hilfe finden. Ziel ist der Schritt in eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung.

 

Ort

Haus Bellmerin liegt in Eupen, Bellmerin 1C

 

Mitarbeiter

Im Bereich Betreutes Wohnen arbeitet ein qualifizierter Sozialarbeiter mit einer Zusatzausbildung in systemorientierter Familientherapie.

 

Infrastruktur

Zum Haus Bellmerin zählen eine Wohngemeinschaft und vier Einzelwohnungen.

 Das Haus ist komplett unterkellert und mit einer Gemeinschaftwaschmaschine ausgestattet.

Parterre

Die Wohngemeinschaft liegt im Erdgeschoss des Hauses und bietet Platz für 3 Personen. Der Wohnbereich ist gemeinschaftlich nutzbar und behindertengerecht ausgestattet:

  • 1 Wohnküche, 

  • 1 Badezimmer, 

  • 3 Schlafzimmern,
  • 1 Büroraum bzw. Besprechungszimmer.



Erste Etage

Auf der ersten Etage stehen 2 Appartements zur Verfügung mit eigenverantwortlicher Verpflegung, jeweils 


  • 1 offener Wohn- und Kochbereich, 

  • 1 Bad und 

  • 1 Schlafzimmer.

Zweite Etage

Auf der 2 Etage befinden sich 2 kleine Duplex-Wohnungen (auch als Mutter-Kind-Wohnungen möglich) mit eigenverantwortlicher Verpflegung, jeweils 


  • 1 offener Wohn- und Kochbereich,
  • 1 Bad und 

  • 2 Zimmer.

 

Zielgruppe

Als Zielgruppe gelten junge Erwachsene beiderlei Geschlechts ab 18+, die den Rahmen einer kleinen WG oder einer betreuten Wohnform in einem Appartements benötigen.



Aufnahme

Aufnahme finden junge Erwachsene ab 18+, die


  • Hilfe und Unterstützung beim Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen.


  • aufgrund ihres Alters oder ihrer Problemlage noch einer intensiveren Begleitung bedürfen und bei akuteren Krisen die Unterstützung einer Beratungsperson benötigen.


  • einen Lebensort suchen und in einem Sozialraum integriert werden sollen oder wollen.


  • durch Jugendhilfeeinrichtungen und Sozialämter vermittelt werden und einer intensiveren Betreuung und Unterstützung bedürfen.


  • durch erhebliche Probleme im Herkunftsmilieu hoch belastet sind.

 

Betreuungsrahmen

Die Betreuung findet primär tagsüber von montags bis freitags statt. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen (z. B. Arbeitszeiten) der Bewohner berücksichtigt, so dass betreuende Maßnahmen bei Bedarf auch abends und am Wochenende stattfinden kann.
 Darüber hinaus besteht ein Notdienst außerhalb der regulären Betreuungszeiten.

Angebot


Die Begleitung ist stark ausgerichtet auf Verselbstständigung in allen Lebensbereichen wie auf die Förderung von Sozial- und Handlungskompetenzen.

Die Lebensgeschichte und Fähigkeiten der Bewohner werden im pädagogischen Prozess berücksichtigt. D.h. jede/r wird dort abgeholt wo er/sie steht, um eine ziel- und ressourcenorientierte Förderung entsprechend der individuellen Fähigkeiten zu ermöglichen.


Die Räume des Hauses und der Appartements ermöglichen einerseits individuelle Lebenskonzepte der zu begleitenden Menschen durch ein großes Maß an Freiheit und Eigenverantwortung. Andererseits wird das Leben in einer Gemeinschaft gefördert, welches die Möglichkeit bietet, Kontakte zu knüpfen und eine soziale Isolation verhindert. Austausch untereinander, das Lernen voneinander und die gegenseitige Unterstützung werden aktiv gefördert.


Feste Rahmenbedingungen für die Wohngemeinschaft strukturieren das Zusammenleben und definieren Bereiche eigener und gemeinsamer Verantwortung. Bei Bedarf finden Einzelgespräche, Gespräche in Kleingruppen und Hausversammlungen statt, die der Besprechung und Klärung von Organisatorischem sowie aktuellen Konflikten oder Problemen dienen.

Ziel und Aufgaben


Ziel des stationären Angebots ist in allen Fällen eine behutsame, aber kontinuierliche Verselbstständigung. Die Schwerpunkte können dabei individuell äußerst unterschiedlich sein und ergeben sich aus der spezifischen Ausgangssituation und Persönlichkeit.


Der Jugendliche oder junge Erwachsene wird befähigt, sich mit seiner Ausgangssituation, die zur Aufnahme geführt hat, konstruktiv auseinander zu setzen. Hierbei erlernt er, schrittweise die Verantwortung für sein eigenes Handeln zu übernehmen.

Wichtiger Bestandteil der Betreuung ist die Wiederaufnahme oder Weiterführung einer Schul- oder Berufsausbildung. So werden Voraussetzungen unterstützt, die den Jugendlichen eine realitätsnahe Zukunftsperspektive geben.



Zu den pädagogischen Aufgaben zählen u.a.

  • Vermitteln hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und Fertigkeiten, wie z.B. das Sauberhalten des Wohnraums, regelmäßiges Einkaufen und eine ausgewogene Ernährung.
  • Unterstützung bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
  • Begleitung bei Ämter- und Behördengängen.
  • Unterstützung bei der Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte (angefangen bei der Wohn-/Hausgemeinschaft über beispielsweise Sportvereine hin zum Aufbau eines Freundes- und Bekanntenkreises)
.
  • Förderung sinnvoller Freizeitgestaltung
.
  • Hilfe bei der Aufarbeitung evtl. problematischer Vergangenheitserlebnisse durch bedarfsorientierte Gesprächsangebote oder Vermittlung von Therapieplätzen.
  • Unterstützung bei der schulischen oder beruflichen Integration, dazu gehören beispielsweise die Kontaktaufnahme zu Schulen, Ausbildungsplätzen und Arbeitgebern.
  • bedarfsorientierte Elternarbeit.

Eine fachlich vernetzte Arbeit mit den beteiligten Behörden, Fachstellen und Eltern ist uns wichtig.

 

Aufnahmeverfahren

Eine Aufnahmeanfrage geschieht in der Regel durch den jungen Erwachsenen selbst oder durch eine begleitende Einrichtung (z.B. Sozialamt, Jungendhilfeeinrichtung). 
Bei einem Erstgespräch wird der Lebensraum des Begleitenden Wohnen vorgestellt, die Ausgangsituation des/der Jugendlichen eingehend besprochen und über alle relevanten Punkte informiert.



Aufnahmebedingungen

Grundvoraussetzung für eine Aufnahme sind neben einem freien Platz in der Einrichtung:

  • Eigenmotivation des jungen Erwachsenen

  • Bereitschaft, die gesetzten Rahmenbedingungen einzuhalten

  • Motivation, eigene Perspektiven zu erabreiten und zu verwirklichen

  • Akzeptanz der externen Tagesstruktur (Arbeit, Schule, Projekt)

  • Keine akute Suchtmittelabhängigkeit (es werden Drogentests durchgeführt!)

  • Keine starke geistige oder körperliche Behinderung

  • Keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung

  • Klärung der Kostenübernahme

  • Notaufnahmebescheinigung des zuständigen Sozialamtes



Ablauf der Aufnahme

In der Regel zieht der Jugendliche oder junge Erwachsene zuerst in die Wohngemeinschaft ein. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Person schon über Erfahrung im selbstständigen Wohnen verfügt, besteht die Möglichkeit direkt in ein Appartement zu ziehen.


Beim Eintrittsgespräch werden die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Probezeit in einem Betreuungsvertrag und die Hausordnung unterzeichnet.

Der Betreuungsvertrag fixiert eine Probezeit, die gemeinsam festgelegten Ziele und die voraussichtliche Aufenthaltsdauer. 
Die Hausordnung beinhaltet im Wesentlichen den Umgang mit Besuchern, Übernachtungen von Freunden, Vergabe von Haustürschlüsseln, allgemeine Regeln etc.


Regelmäßige Einzelgespräche mit unserem sozialpädagogischen Betreuer finden 1 x pro Woche statt. 

Auch finden regelmäßige Bilanzgespräche statt, die in einem Sozialbericht dokumentiert werden. Zusätzlich dokumentieren Zwischenberichte und ein Abschlussbericht den Aufenthalt im Haus Bellmerin.


Hat der Bewohner zwar eine ausreichende Alltagskompetenzen entwickelt, bedarf aber dennoch weiterer Betreuung, kann er entweder eine Verlängerung beantragen oder eine Weiterbetreuung in einer eigenen Wohnung durch unser Hilfsangebot der „Ambulanten Betreuung“ in Anspruch nehmen.